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Wer jetzt im Herbst einen Drachen steigen lassen will, muss sich den Ort dafür gut aussuchen. So dürfen Drachen beispielsweise nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und in Natur- oder Tierschutzgebieten aufsteigen. Darauf weist der TÜV Thüringen hin. Auch ein Flugplatz darf nicht zu nah sein – mindestens 1,5 Kilometer Abstand sind vorgeschrieben. Andernfalls gilt es als verbotene Nutzung des Luftraums, Drachen fliegen zu lassen. Bahnlinien, Fahr- und Hochspannungsleitungen sollten mindestens 600 Meter entfernt sein.