Berlin. Die Klassen der neuen Kennzeichnung reichen von A++ bis G. Die beste Kategorie muss nicht unbedingt die beste Wahl sein

Fernseher, Kühlschränke und Backöfen haben es längst – nun bekommen auch Heizungen ein Label. Es zeigt an, wie effizient das jeweilige Gerät Energie in Wärme umwandelt.

Ab dem 26. September treten für Heiz- und Warmwassergeräte entsprechende Regelungen der EU-Ökodesignrichtline in Kraft. Sie sollen Verbrauchern ermöglichen, auf einen Blick zu erkennen, wie effizient die Geräte sind.

Die Kennzeichnungen ähneln denen, die man bereits von anderen Hausgeräten kennt. Die Einstufung in Klassen erfolgt von G als schlechtestem bis A++, dem besten Wert. Im Detail unterscheiden sich die Labels je nach Heizungstyp. Auf dem Energielabel für Heizungen mit Heizkessel stehen neben der Energieklasse etwa die Heizleistung („Wärmenennleistung“) und die Lautstärke des Betriebsgeräuschs. Auf der Kennzeichnung für eine Heizung mit Kraft-Wärme-Kopplung weist noch ein weiteres Feld auf die zusätzliche Stromerzeugungsfunktion hin. Arbeitet eine Heizung mit Wärmepumpe, bietet das Label wiederum Angaben zu Mittel- und Niedertemperaturanwendungen sowie zur Wärmeleistung in verschiedenen Temperaturzonen Europas. Hier sollte im Einzelfall beim Fachmann direkt nachgefragt werden, welche Bedeutung die Angaben für die jeweiligen Heizsysteme haben. Bei allen gleich ist aber, dass die Buchstabenklassen G bis A++ angeben, wie effizient eine Heizung Energie in Wärme umsetzt. Für Neugeräte sind aber nur die Energieeffizienzklassen A, A+ und A++ wichtig. Weniger effiziente Neugeräte dürfen ab dem 26. September 2015 nicht mehr verkauft werden.

Verbraucherzentralen und Heizungsbauer beraten vor Ort

„Laut Ökodesignrichtline müssen Heizkessel künftig einen Wirkungsgrad von mindestens 86 Prozent bieten. Gas oder Ölheizungen mit Niedertemperaturtechnik erreichen diesen Wert in der Regel nicht, weshalb hier künftig nur noch die effizientere Brennwerttechnik zum Tragen kommt“, sagt Reinhard Loch, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Es gelte allerdings noch eine Ausnahme für die Übergangszeit: „Die Geräte, die noch im Lager sind, dürfen die Heizungsbauer noch ohne Label abverkaufen.“

Dass die Energieklassen dennoch bis G herunterreichen, hat einen anderen Grund, erklärt Loch. „Ab 2016 müssen auch alte Geräte mit einem Label ausgestattet werden – und deren Effizienzklassen können dann bis G hinabreichen.“ Die Verbraucher müssen sich um diese Kennzeichnung aber nicht kümmern. „Heizungsbauer können das Label bei Wartungsarbeiten freiwillig anbringen, spätestens aber beim regulären Schornsteinfegerbesuch klebt der Mitarbeiter dann eine Kennzeichnung an“, sagt Loch.

Allerdings könne das neue Energielabel beim Neukauf nur eine Hilfestellung für den Verbraucher sein – die tatsächliche Effizienz der Heizanlage hänge auch von den Gegebenheiten im jeweiligen Haus ab: „Es kann natürlich sein, dass etwa eine Luftwärmepumpenanlage mit der Energieklasse A+ in meinem Haus weniger effizient arbeiten kann als ein Brennwertkessel, der nur die Energieklasse A hat.“

Hier empfehle sich die Beratung durch den Heizungsbauer. „Die Verbraucherzentralen bieten das natürlich auch an: Wer in die Beratungsstelle kommt, zahlt für eine Energieberatung fünf Euro“. Auf Wunsch kommen die Berater auch zum Verbraucher nach Hause und prüfen die Gegebenheiten vor Ort. Je nach Verbraucherzentrale kostet ein solcher Check dann ab 20 Euro. Das Geld für eine solche Beratung ist in der Regel aber gut angelegt – gerade für Verbraucher, die eine Heizanlage betreiben, die älter ist: „Wer einen 20 Jahre alten Heizkessel im Keller stehen hat und diesen durch eine moderne Heizanlage ersetzt, kann zwischen 15 und 25 Prozent der jährlichen Energiekosten einsparen“, sagt Energieexperte Reinhard Loch.