berlin.

Ist der Teppichboden in einer Mietwohnung nach Jahren abgewohnt, muss der Vermieter den Teppich ersetzen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund hin. Der Mieter hat einen Anspruch, dass der alte Teppichboden entfernt und ein neuer, in Farbe, Art und Güte vergleichbarer Teppichboden fachgerecht verlegt wird, entschied das Landgericht Stuttgart (Az.: 13 S 154/14). Der Mieter könne nur einen vergleichbaren Teppich fordern, keine qualitativ bessere Ware.