Köln.

Mitarbeiter können eine fristlose Kündigung erhalten, wenn sie den Arbeitgeber grob beleidigen. Allerdings muss der Arbeitgeber bei einem Rauswurf die Verhältnismäßigkeit wahren. Eine einmalige Beleidigung als Kollegenschwein im vertraulichen Gespräch reicht nicht aus. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 11 Sa 905/13).