Berlin. 2016 könnten die Beiträge für Versicherte steigen. Wer die angebotenen Leistungen vergleicht, kann im Jahr mehrere Hundert Euro einsparen.

Im nächsten Jahr könnten viele Gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge anheben, um ihren finanziellen Spielraum zu erweitern. Denn allein im ersten Halbjahr 2015 verzeichneten sie laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen ein Defizit von rund einer halben Milliarde Euro. Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag, den Versicherte seit Anfang des Jahres zahlen müssen, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und kann, je nach Finanzlage, immer wieder neu bestimmt werden.

Für Versicherte kann es sich also lohnen, die Krankenkasse zu wechseln. Einerseits finanziell, denn laut Stiftung Warentest geht es um Ersparnisse von bis zu mehreren Hundert Euro im Jahr. Andererseits ist die Höhe des Zusatzbeitrages nicht das einzige Kriterium, an dem sich Versicherte bei der Wahl einer geeigneten Krankenkasse orientieren können.

Claudia Schlund von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gibt Tipps, woran man die beste Versicherung für die persönlichen Ansprüche erkennt und wie der Wechsel am besten gelingt.

Wenn ich meine Krankenkasse wechseln möchte – gibt es dafür einen festen Zeitpunkt im Jahr?

Nein, ein Wechsel ist jederzeit im Jahr möglich. Grundsätzlich muss man jedoch mindestens 18 Monate bei seiner Krankenkasse versichert sein, bevor man wechseln darf. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Kasse zum ersten Mal einen Zusatzbeitrag erhebt oder den bestehenden Beitrag anhebt. Dann hat man ein Sonderkündigungsrecht und ein Kassenwechsel ist zu jeder Zeit möglich.

Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn Sie also zum Beispiel Mitte des Monats kündige, beginnt die Frist von zwei Monaten am Ende des Monats. Informiert Sie Ihre Krankenkasse schriftlich, dass sie einen Zusatzbeitrag erhebt oder erhöht, haben Sie nur Zeit außerordentlich zu kündigen, bis der erste Zusatzbeitrag fällig ist. Das kann allerdings knapp werden, denn die Kasse muss Sie erst spätestens einen Monat vor der Erhöhung darüber informieren.

Sollte ich eine neue Krankenkasse haben, bevor ich meiner Kasse kündige?

Man sollte sich vor dem Wechsel schon einmal umsehen, welche Möglichkeiten es gibt. Ein Wechsel ist aber sowieso nur mit einer Kündigungsbescheinigung der alten Kasse möglich.

Wie ist das genaue Prozedere?

Die Kündigung muss schriftlich bei der Kasse eingehen. Spätestens zwei Wochen nach Eingang muss die Kasse eine Kündigungsbescheinigung ausstellen. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich bei einer neuen Kasse anmelden. Diese muss wiederum auch eine Bestätigung ausstellen, dass sie Sie als Mitglied aufnimmt. Diese Bestätigung muss der alten Krankenkasse vorgelegt werden. Vorher können Sie als Mitglied nicht entlassen werden.

Muss ich Angst haben, dass mich eine neue Krankenversicherung nicht aufnimmt – weil ich zum Beispiel alt bin oder schwer krank?

Nein. Alle Kassen, die grundsätzlich offen sind – es gibt Kassen, die nur für einen bestimmten Personenkreis offen sind –, müssen jeden aufnehmen, der eine Mitgliedschaft beantragt.

Gibt es Kriterien, die eine gute Kasse ausmachen, oder ist das individuell?

Das ist sehr individuell. Viele Menschen achten in erster Linie auf die Höhe des Zusatzbeitrags. Das kann sich finanziell auch lohnen. Stiftung Warentest hat berechnet, dass eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro im Jahr möglich sein kann. Je nach Einkommen und Höhe des Beitrags.

Worauf kann ich noch achten?

Auf zusätzliche Leistungen, Wahltarife und Service. Welche Leistungen deckt die jeweilige Kasse zusätzlich zu den Pflichtleistungen ab und wie sind Ihre Bedürfnisse. Denn grundsätzlich ist wichtig zu wissen: Der allergrößte Teil der Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen anbieten, ist identisch.

Welche zusätzlichen Leistungen können das sein?

Das können alternative Heilmethoden wie Homöopathie sein oder bestimmte Behandlungen, die Patienten regelmäßig brauchen, die aber nicht jede Krankenkasse bezahlt. Auch professionelle Zahnreinigung oder die Hautkrebsvorsorge hat nicht jede Kasse im Programm. Auch hier können Versicherte sparen, weil einige Kassen Leistungen gewähren, die man sonst privat bezahlen müsste. Darauf weist auch Stiftung Warentest hin. Viele der Extras, die über das hinausgehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist, seien eine Menge Geld wert.

Wie finde ich die geeignete Krankenkasse für mich?

Es gibt viele gute Vergleichsangebote im Internet. Stiftung Warentest bietet einen unabhängigen Test an, der jedoch kostenpflichtig ist (3 Euro). Aber auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist verpflichtet, eine Liste der Krankenkassen mit den jeweiligen Zusatzbeiträgen im Internet zu veröffentlichen. Von der Webseite der GKV (http://bit.ly/1JqmnF9) gelangen Verbraucher auch auf die jeweiligen Internetseiten der einzelnen Krankenversicherungen. Dort finden sie die angebotenen zusätzlichen Leistungen, die von den Kassen in ihrer Satzung geregelt werden. Wer keinen Internetzugang hat, kann sich auch an eine Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (Tel.: 0800/011 77 23) oder an eine Verbraucherzentrale (Tel. 030/258 00 0) wenden.