Berlin. Ob Stromtarife oder Handyverträge – viele Unternehmen versuchen, per Anruf Verträge abzuschließen.

Meist beginnt das Gespräch harmlos. Die Anruferwollen die Kunden für eine Umfrage gewinnen, preisen den neuen Handyvertrag oder den billigeren Stromtarif an. Der nötige Vertrag dazu kann selbstverständlich sofort abgeschlossen werden. Doch bei der Abrechnung stellt sich dann heraus: So billig wie versprochen ist das Angebot längst nicht.

Trotz verschärfter Gesetze ködern viele Unternehmen ihre Kunden verstärkt über das Telefon. „Das Problem ist nach wie vor akut”, sagt Ineke Klaholz, Juristin bei der Verbraucherzen­trale Nordrhein-Westfalen. Vor allem Mobilfunk- und Internetangebote, Verträge von Energieversorgern oder Geldanlagen werden angeboten.

Laut Klaholz ist es heute kein Problem mehr, an die Telefonnummern heranzukommen. Die Verkäufer bedienen sich nicht nur bei den Daten, die Verbraucher freiwillig hinterlassen, wenn sie beispielsweise online einkaufen. Sie nutzen spezielle Software, die per Zufall Nummern generiert. Eine besonders penetrante Variante sind Daueranrufe, sogenannte Predictive Dialer. Diese Wählmaschinen stehen in den Callcentern und rufen in unregelmäßigen Abständen immer wieder dieselbe Nummer an.

Die Drahtzieher hinter den Werbeanrufen sind oft schwierig zu finden. Nicht immer weiß der Kunde, wer überhaupt hinter dem Angebot steckt. Zudem kommen viele Anrufe aus dem Ausland. „Es handelt sich hier um eine Belästigung, und die ist zu unterlassen“, sagt der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Tobias Sommer. „Vor allem, wenn man ausdrücklich erklärt hat, dass man keine weiteren Anrufe wünscht.“ In hartnäckigen Fällen kann der Verbraucher auch über eine einstweilige Verfügung erwirken, dass die Anrufe aufhören.

Dabei hat der Gesetzgeber längst auf die unlauteren Telefonwerber reagiert. Seit Oktober 2013 gilt: Verbraucher müssen beispielsweise bei ihrem Handyanbieter ausdrücklich zustimmen, dass sie Werbeanrufe bekommen dürfen. Gibt es eine solche Zusage nicht, handelt es sich um einen sogenannten Cold Call. Das Bußgeld für so einen unerlaubten Werbeanruf kann bei rund 300.000 Euro liegen. Das wissen auch die Firmen – beispielsweise der Mobilfunkanbieter O2. „Bei Vertragsabschluss fragen wir unsere Kunden, ob und auf welche Weise wir sie zu Produkten kontaktieren dürfen“, heißt es dort. Man kontaktiere nur die Kunden, die eine Einwilligung erteilt hätten. Diese könne jederzeit widerrufen werden. Verbraucherschützerin Klaholz reichen solche Klauseln nicht aus. Sie fordert, dass ein Vertrag, der im Rahmen eines unerlaubten Werbeanrufes abgeschlossen wird, nur dann wirksam werden soll, wenn der angerufene Verbraucher ihn auch schriftlich bestätigt hat. Wie bei den meisten Verträgen gilt auch hier eine Widerrufsfrist von bisher 14 Tagen.

Die Daueranrufe können zudem bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden (0291/9955-206 oder rufnummernmissbrauch@bnetza.de). Kommen genügend Beschwerden zusammen, kann die Behörde gegen den Anrufer vorgehen.

Verbraucherschützer raten dazu, sich bei den Anrufen nicht auf ein Gespräch einzulassen, sondern lieber gleich aufzulegen. Eine andere Variante ist, den Verkäufer am anderen Ende der Leitung direkt zu konfrontieren und zu fordern, die Daten umgehend zu löschen. Am effektivsten ist jedoch, die unerwünschte Nummer auf dem eigenen Handy zu sperren. Beratung zum Thema bieten die Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de).