Düsseldorf.

Ein Mann kann nach deutschem Recht nicht als Vater von in den USA eingefrorenen Embryonen anerkannt werden, die er mit den Eizellen einer dort lebenden Spenderin gezeugt hat. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht wies ein entsprechendes Anliegen des deutschen Samenspenders zurück und bestätigte damit ein erstinstanzliches Urteil. Die Feststellung der Vaterschaft für ein Kind erfolge nach deutschem Recht grundsätzlich erst mit der Geburt, erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Dienstag. Ob dem Mann ein Sorgerecht zusteht, wird noch in einem weiteren Verfahren entschieden.