Hamburg. Parkinson kann die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen. Vor allem die Angehörigen sind gefragt, wenn es um die Warnsignale geht.

Die Parkinson-Krankheit schließt das Autofahren nicht automatisch aus. Sie kann aber zu körperlichen, psychischen und kognitiven Beeinträchtigungen führen, die das Fahren für den Betroffenen selbst und andere gefährlich machen können. Auch Medikamente gegen Parkinson können die Fahrtüchtigkeit einschränken. Ob Betroffene ans Steuer dürfen, ist eine Einzelfallentscheidung. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hin.

Betroffene und ihre Angehörigen sollten das Thema unbedingt mit ihrem Arzt besprechen. Allerdings mangelt es manch einem Patienten an Einsicht, oder er fürchtet, mit dem Führerschein auch die Selbstständigkeit zu verlieren.

Deshalb sind vor allem die Angehörigen gefragt, wenn es um die Einschätzung der Fahrtauglichkeit geht: Wenn der Partner plötzlich unsicher fährt, zu nah an parkenden Autos entlang steuert oder zu langsam reagiert, sind das Warnsignale, wie Carsten Buhmann, Ärztlicher Leiter des Bereichs Neurologie am Ambulanzzentrum des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), sagt.

Betroffene können auch in Fahrschulen, die speziell auf Menschen mit Handicap ausgerichtet sind, oder beim TÜV ihre Fahrtüchtigkeit prüfen lassen. Grundsätzlich dürfen Parkinson-Patienten nur bei erfolgreicher Therapie oder wenn die Krankheit noch leicht verläuft, fahren. Alle ein bis vier Jahre muss das ein Arzt prüfen. Das Fahren erleichtern können etwa Autos mit Automatikgetriebe oder breiteren Bremspedalen.

Ob ein Betroffener noch fahren darf,ist immer eine Einzelfallentscheidung

Bei Parkinson sterben im Gehirn langsam Nervenzellen ab, die Dopamin produzieren. Daraus entsteht ein Mangel des Neurotransmitters, der etwa das Zittern (Tremor) oder die Bewegungsstarre (Freezing) zur Folge haben kann. Zudem kann es zu Demenz, Aufmerksamkeitsstörungen, Halluzinationen oder Sehstörungen kommen.

Die Medikamente gegen die Erkrankung können zum Teil sehr müde machen oder sie begünstigen ein aggressives Verhalten. Ob ein Betroffener noch fahren darf, muss immer im Einzelfall entschieden werden.