Hamburg.

Patienten profitieren durch ärztliche Zweitmeinungen von besseren Entscheidungsmöglichkeiten. Laut Versorgungsstärkungsgesetz vom 11. Juni 2015 haben Patienten in Deutschland ausdrücklich das Recht auf Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung. Allerdings gilt dies nur für bestimmte planbare Eingriffe. Diese Fokussierung kritisierten jetzt 53 Prozent von insgesamt 103 Ärzten, die dazu bundesweit in einer anonymen Trendbefragung der Asklepios Kliniken Auskunft gaben. „Deutschlands Mediziner sollten ihren Patienten beim geringsten Zweifel zur zweiten Meinung raten“, sagte Dr. Thomas Wolfram, Geschäftsführer der Klinikgruppe. Bisher empfehlen nur 13 Prozent der Ärzte ihren Patienten eine Zweitmeinung und nur fünf Prozent der Patienten sprechen ihren Arzt direkt auf dieses Thema an. An der Befragung nahmen 53 Klinikärzte und 50 niedergelassene Ärzte teil.