Kürzlich urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Zutaten von Lebensmitteln, die auf dem Etikett stehen, tatsächlich im Produkt enthalten sein müssen. Das Argument der Hersteller, das Zutatenverzeichnis im Kleingedruckten sei ausreichend, ließen die Richter nicht gelten. Die Verbraucherzentrale Hamburg listet typische Tricks der Hersteller auf: Steht der Hinweis „Serviervorschlag“ neben einem Bild auf der Verpackung, müssen die abgebildeten Früchte gar nicht drin sein. Die Bezeichnung „Vanilla“ eines vermeintlichen Vanillejoghurts weise oft nicht auf eine verarbeitete echte aromatische Vanilleschote hin, sondern lediglich auf das Aroma, das nicht aus der Vanillepflanze stammt. Floskeln wie „à la Haselnuss“ oder „mit Erdbeergeschmack“ enthalten meist nur „marginal oder überhaupt nicht“ die angepriesenen Zutaten. Fazit: Ein Blick auf die Zutatenliste lohnt sich. Und: Die Bestandteile sind nach abnehmender Menge aufgelistet.