Marc-Oliver Huhnholz, Pressesprecher des Deutschen Brauer-Bunds in Berlin

Das Brauen hat eine uralte Tradition. Bis ins Mittelalter waren die Rezepturen allerdings noch ein wenig heikel: So landeten oft auch Tollkirsche, Fliegenpilz und verschiedene Kräuter im Kessel des Volksgetränks. Das führte reihenweise zu Vergiftungen oder Schlimmerem und weil kein Herrscher sein Volk gerne in diesem Zustand sieht, suchten die bayerischen Regenten 1516 eine Lösung auf dem Landständetag. Sie legten noch am 23. April desselben Jahres das Reinheitsgebot urkundlich fest, damit das Bier künftig nur noch aus Wasser, Gerstenmalz und Hopfen bestehe (die wesentliche Rolle der Hefe kannte man noch nicht. Einige Brauversuche dürften deshalb in die Hose gegangen seien – denn ohne Hefe kein Alkohol. Vielleicht gab es deshalb den sogenannten Hosenbodentest: Man bestrich eine Bank mit dem Bier und setze sich samt Lederhose darauf. Blieb die Bank nach rund drei Stunden an der Hose kleben, befand man das Bier für gut). Ab 1906 galt das Gebot für Gesamtdeutschland, 1987 wurde es für die Freiheit des europäischen Warenverkehrs wieder gelockert. Heute dürfen ausnahmsweise auch deutsche Bierbrauer mit anderen Zutaten brauen – vorher muss es jedoch als „besonderes Bier“ genehmigt werden.

Das Brauen hat eine uralte Tradition. Bis ins Mittelalter waren die Rezepturen allerdings noch ein wenig heikel: So landeten oft auch Tollkirsche, Fliegenpilz und verschiedene Kräuter im Kessel des Volksgetränks. Das führte reihenweise zu Vergiftungen oder Schlimmerem und weil kein Herrscher sein Volk gerne in diesem Zustand sieht, suchten die bayerischen Regenten 1516 eine Lösung auf dem Landständetag. Sie legten noch am 23. April desselben Jahres das Reinheitsgebot urkundlich fest, damit das Bier künftig nur noch aus Wasser, Gerstenmalz und Hopfen bestehe (die wesentliche Rolle der Hefe kannte man noch nicht. Einige Brauversuche dürften deshalb in die Hose gegangen seien – denn ohne Hefe kein Alkohol. Vielleicht gab es deshalb den sogenannten Hosenbodentest: Man bestrich eine Bank mit dem Bier und setze sich samt Lederhose darauf. Blieb die Bank nach rund drei Stunden an der Hose kleben, befand man das Bier für gut). Ab 1906 galt das Gebot für Gesamtdeutschland, 1987 wurde es für die Freiheit des europäischen Warenverkehrs wieder gelockert. Heute dürfen ausnahmsweise auch deutsche Bierbrauer mit anderen Zutaten brauen – vorher muss es jedoch als „besonderes Bier“ genehmigt werden.

Die Deutschen schwören auf ihr
Reinheitsgebot – doch warum gibt es
diese Biervorschrift?

Marc-Oliver Huhnholz, Pressesprecher des Deutschen Brauer-Bunds in Berlin: