Köln. Autofahrer, die sich und ihre Umwelt mit wattstarken Musikanlagen beschallen, riskieren ein Bußgeld. „Grundsätzlich darf der Lärmpegel im Auto nur so laut sein, dass der Fahrer Umgebungsgeräusche wie Hupen oder die Martinshörner von Polizei und Feuerwehr noch wahrnehmen kann“, betont der TÜV Rheinland. Dröhnende Bassbeats, mitunter sogar für Passanten körperlich spürbar, passten nicht zur Straßenverkehrsordnung, die gegenseitige Rücksicht verlange.