Hamburg . Mit der elektronischen Gesundheitskarte und einem sicheren, vom Internet getrennten elektronischen Gesundheitsnetz können Daten, die für die Behandlung benötigt werden, in Zukunft sicher und schnell elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Ab dem 1. Januar 2015 gilt ausschließlich die elektronische Gesundheitskarte als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen beim Arzt und beim Zahnarzt. Fast alle Versicherten haben die Karte inzwischen erhalten. Beim Arztbesuch ändert sich dadurch zunächst nichts. Die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte werden schrittweise eingeführt.