Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) on Luxemburg hat Patente auf menschliche Stammzellen, die aus unbefruchteten Eizellen gewonnen werden, erlaubt. Wenn eine Eizelle sich nicht zu einem Menschen entwickeln könne, sei ihre industrielle oder kommerzielle Verwendung patentierbar, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Sie hatten über eine Klage der US-Biotechfirma ISCO zu befinden, deren in Großbritannien eingereichte Patentanträge zunächst abgewiesen worden waren. Die Firma hofft, mit Hilfe der Stammzellen eines Tages beispielsweise künstliche Augenhornhaut herstellen zu können.

Ethikexperten hatten das EuGH-Verfahren mit Sorge verfolgt. Die Zulassung solcher Patente könne einen Anreiz für die kommerzielle Eizellspende setzen, hatte etwa die Organisation Testbiotech in München vor dem Urteilsspruch gewarnt. Der Verband befürchtet auch, dass findige Juristen Wege entdecken könnten, mittels rechtlicher Schlupflöcher letztlich auch Stammzellen aus Embryonen zu patentieren. Dies hatte der EuGH 2011 im bekannten „Brüstle“-Urteil im Grundsatz ausgeschlossen.

Das britische Patentamt hatte die Patentanträge der Biotech-Firma zunächst abgelehnt, weil es der Ansicht war, dass zur Teilung angeregte unbefruchtete Eizellen ähnlich wie Embryonen zu betrachten seien. Dies wertete der EuGH nun anders. Zwar sollten britische Gerichte noch einmal prüfen, ob sich aus den fraglichen Eizellen nicht doch Menschen entwickeln könnten. Das Oberste Zivilgericht in London habe jedoch bereits selbst dargelegt, dass dies nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht möglich sei, erläuterten die Luxemburger Juristen.