Iris Schumann, Rehabilitationslehrerin für blinde und sehbehinderte Menschen, IRIS e.V.:

In Deutschland gilt als gesetzlich blind, wer eine Sehfähigkeit von null bis zwei Prozent hat. Je nach Grad des Sehrests kann der Betroffene eventuell noch Farben oder Hell-Dunkel-Unterschiede wahrnehmen. Wer von Geburt an vollblind ist, kann sich keine Farben vorstellen. Stattdessen werden oft sensorische Eindrücke mit ihnen assoziiert: Wenn einem von Geburt an vollkommen Blinden gesagt wird, der Ball ist blau, verbindet er mit dem Wort blau eher die Form und Oberflächenstruktur des Balles. Die fehlende Sehfähigkeit kann durch eine intensivere Wahrnehmung anderer Sinneseindrücke teilweise kompensiert werden. Die Nutzung dieser Eindrücke kann der Betroffene in Schulungen lernen.

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