Berlin. Die Bundesregierung will die Möglichkeiten für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Hochschulbereich erweitern. Über die dafür nötige Grundgesetzänderung wurde am Freitag erstmals im Bundestag beraten. Mit der Änderung des Grundgesetzartikels 91b (Kooperationsverbot) soll es dem Bund erlaubt werden, dauerhaft in Hochschulprojekte zu investieren. Bislang ist dies nur befristet möglich – etwa beim Hochschulpakt oder bei der Exzellenzinitiative.