Hamburg. In der Berichterstattung über die Einladungen der Gesundheitsbehörde zu den Kindervorsorgeuntersuchungen U6 nach dem ersten und U7 nach dem zweiten Lebensjahr ist uns leider ein Fehler unterlaufen. Falls die Eltern die erste Einladung nicht wahrnehmen, werden sie nicht aufgefordert, an der Untersuchung teilzunehmen, sondern sie erhalten ein Schreiben vom Gesundheitsamt des zuständigen Bezirks, in dem nochmals für die Teilnahme an der Vorsorgeuntersuchung geworben und um eine Rückmeldung gebeten wird. Nur wenn die Eltern keinen Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen, führen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes (und nicht des Jugendamtes) einen angekündigten Hausbesuch durch.