Köln. Heckenscheren, Laubsauger, Häcksler: Viele Arbeitsgeräte übersteigen Lautstärken von 90 Dezibel und können das Gehör schädigen, warnt der TÜV Rheinland. Er rät, die Herstellerangaben genau zu lesen – „sobald die Lautstärke 85 Dezibel übersteigt, muss der Hersteller auf das Tragen eines Gehörschutzes hinweisen“. Bei treibstoffbetriebenen Geräten sollte das Gehör generell mit Stöpsel oder Kapseln geschützt werden.