Dr. Michael Jonas, Historisches Seminar, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg:

Eine Kapitulation ist eine einseitige Unterwerfungserklärung. Seit der Haager Landkriegsordnung von 1899 ist der eine Kapitulation aushandelnde Parlamentär völkerrechtlich geschützt und durch eine weiße Fahne gekennzeichnet, die sogenannte Parlamentärflagge.

Gewohnheitsrechtlich lässt sich Weiß als symbolisch angereicherte Farbe der Kapitulation bereits in der Antike nachweisen. Da Färben vor der Herstellung künstlicher Farbstoffe noch ein recht aufwendiger Prozess war, sprach auch aus rein praktischen Gründen einiges für hellere Töne. Eine weiße Fahne hob sich zudem von den bunten Bannern der verschiedenen Kampfparteien auf dem Schlachtfeld ab. So war mit dem Hissen der weißen Fahne eine Kapitulation leichter zu erkennen.