Berlin. Im Streit um Grenzwerte für Schwermetalle in Kinderspielzeug zieht Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof. Die Bundesregierung habe Rechtsmittel gegen ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Umsetzung der europäischen Spielzeugrichtlinie eingelegt, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium mit. Für die Bundesregierung sei es nicht akzeptabel, dass wegen der EU-Richtlinie bei einigen Schwermetallen weniger strenge Grenzwerte gelten sollen als bisher in Deutschland zulässig.

Das Europäische Gericht hatte im Mai entschieden, dass Deutschland die EU-Grenzwerte für Schwermetalle wie Quecksilber oder Arsen übernehmen müsse. Es kam zu dem Schluss, dass die EU-Grenzwerte überwiegend strenger seien als die deutschen. Deutschland hatte dagegen argumentiert, dass Kinder durch die deutschen Vorschriften besser geschützt seien. Hintergrund ist eine unterschiedliche Herangehensweise bei der Festsetzung der Grenzwerte: Die deutschen Werte beschreiben die maximal zulässige Menge eines chemischen Stoffs, die beim Spielen in den menschlichen Körper gelangen darf. Die EU bestimmt Migrationsgrenzwerte, also die Menge eines Schadstoffes, die durch ein Spielzeug freigesetzt werden kann, bevor er vom Kind aufgenommen wird.