Wolfram Hammer, Diplom-Biologe, BUND Hamburg:

„Das hängt davon ab, wo das Obst wächst. In öffentlichen Grünanlagen in Hamburg ist das Ernten verboten. Für Straßenbäume außerhalb von öffentlichen Grünanlagen hingegen besteht keine derartige Regelung. Früchte von wild lebenden Pflanzen darf man nach dem Naturschutzgesetz pflücken, sofern man in geringen Mengen, pfleglich und nur für den eigenen Bedarf erntet. Und wenn der Baum oder die Pflanze nicht anderweitig geschützt sind. Bei Obst heißt das hauptsächlich, dass man es nicht an einer Stelle ernten darf, die einem Betretungsverbot unterliegt. Das gilt auch für alle Pflanzen in Naturschutzgebieten.”

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