Bastian Hey, Energie-Kompetenz zentrum der Hochschule für Angewandte Wissenschaften:

Physikalisch lassen sich Ökostrom und Atomstrom nicht unterscheiden – alle Verbraucher bekommen denselben Strom geliefert. Die Unterscheidung erfolgt rechnerisch. Es gibt zwei Arten von Strom aus erneuerbaren Energien (EE-Strom): Strom, der durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) gefördert wird und über die EEG-Umlage von allen Stromkunden finanziert wird, und nicht geförderter EE-Strom. Für Letzteren gibt es elektronische Herkunftsnachweise. Den EEG-geförderten Strom kann jeder auf seiner Stromrechnung finden, sein Anteil ist bei allen Kunden gleich. Verkauft mir mein Energieversorger einen größeren Anteil Ökostrom, so muss er nachweisen, wo dieser herkommt. Er muss für die entsprechende Strommenge Herkunftsnachweise kaufen und entwerten.