Mit der aktualisierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gelten für Haus- und Wohnungsbesitzer ab dem 1. Mai 2014 neue Regelungen für Energieausweise. Diese Ausweise müssen Mietern, Pächtern oder Käufern bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Die Nichtvorlage gilt als Ordnungswidrigkeit. In gewerblichen Immobilienanzeigen muss neben dem Wert für den Endenergieverbrauch bzw. Endenergiebedarf, dem Baujahr und den wesentlichen Heizenergieträgern des Gebäudes zusätzlich die Angaben zur Energieeffizienzklasse veröffentlicht werden. Diese ist in den neuen Ausweisen für Wohngebäude analog zu den Effizienzklassen bei Elektrogroßgeräten mit den Stufen A+ bis H anzugeben. Als weiterer neuer Bestandteil des Energieausweises sind ab Mai auch Modernisierungsempfehlungen verpflichtend.

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