Paris. In Frankreich gilt seit Sonnabend ein einstweiliges Anbauverbot für die umstrittene Genmaissorte MON810 des US-Agrarriesen Monsanto. Die Verordnung des Landwirtschaftsministeriums trat mit der Beschlussveröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gilt demnach „bis zu einer endgültigen Entscheidung“ durch den Gesetzgeber. Sie untersagt neben Anbau und Züchtung der Pflanze oder abgewandelter Samenvarianten auch deren Vermarktung.