Hamburg. Die norddeutschen Bundesländer haben eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik (PID) bei der Ärztekammer Hamburg eingerichtet. Deren Mitglieder hätten sich nun erstmals getroffen, teilte die Ärztekammer mit. Als PID bezeichnet man die Untersuchung von Zellen eines nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryos. Die PID ist nur erlaubt, wenn aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern eine schwerwiegende Erbkrankheit, eine Tot- oder eine Fehlgeburt wahrscheinlich sind. In Norddeutschland wird mit etwa 50 Untersuchungen pro Jahr gerechnet. Die gemeinsame Kommission sei eingerichtet worden, „da es angesichts der zu erwartenden geringen Anzahl von Anträgen sinnvoll ist, hier länderübergreifend tätig zu werden“, sagte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD).