Michael Krumm, Literaturwissen schaftler aus Lauenburg:

Wer im ursprünglichen Sinne im 17. Jahrhunderts mundtot gemacht wurde, dessen Mund war durchaus in Ordnung, nur hat das niemanden mehr interessiert. Denn hier ist die althochdeutsche „munt“ aus der Rechtssprache gemeint, die uns heute noch in mündig, Vormund oder Mündel begegnet und Schutz, Schirm oder Schutzgewalt bedeutet. Wer mundtot war, der war also entmündigt. Später ging die Kenntnis um den Rechtsbegriff verloren, und man bezog ihn dann doch auf den menschlichen Mund, im Sinne von: jemanden zum Schweigen bringen.

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