Berlin. Erblich vorbelastete Paare müssen in Deutschland weiter auf die Möglichkeit für Gentests an Embryonen warten. Obwohl zum 1. Februar die Verordnung zur sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft tritt, sind die Voraussetzungen noch nicht geschaffen: Bislang sind weder PID-Zentren genehmigt, noch die vorgeschriebenen Ethikkommissionen gebildet worden. Der Bundestag hatte 2011 eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes beschlossen. Danach sind Gentests an Embryonen bei der künstlichen Befruchtung unter bestimmten Umständen möglich.