Im kommenden Jahr tritt die Punktereform in Kraft – eine wichtige, aber nicht die einzige Neuerung. Gleichzeitig mit der Punktereform werden die Bußgelder angehoben.

Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche Änderungen für Autofahrer mit sich. Vor allem potenzielle Verkehrssünder müssen sich auf Neuerungen einstellen. Aber auch der defensivste Fahrer sollte sich über seine neuen Pflichten informieren.

Die wohl wichtigste Neuerung tritt am 1. Mai mit der immer wieder verschobenen Punktereform in Kraft. Schwere Verstöße gegen die Verkehrsregeln werden dann nicht mehr mit eins bis sieben Punkten geahndet – es gibt dann pro Verstoß nur noch maximal drei Punkte. Gleichzeitig sinkt aber die Grenze für den Führerscheinentzug von 18 auf acht. Bei vier oder fünf Punkten wird der Fahrer künftig schriftlich ermahnt, bei sechs oder sieben erfolgt eine Verwarnung. Anders als bisher verjährt jeder Verstoß einzeln, neue Punkte verlängern nicht die Verjährungsfrist der alten. Neu geregelt ist auch der Punkteabbau per Fahreignungsseminar; er ist nur bei maximal fünf Punkten möglich – und nur einmal innerhalb von fünf Jahren.

Eine fehlende Umweltpalette kostet 80 statt 40 Euro – jedoch ohne Punkt

Gleichzeitig mit der Punktereform werden die Bußgelder angehoben. Bei Handynutzung am Steuer zum Beispiel drohen 60 statt wie bisher 40 Euro. Der gleiche Betrag wird auch für den Verstoß gegen die Winterreifenpflicht und die Mitnahme nicht korrekt gesicherter Kinder fällig. Fahrten in der Umweltzone ohne die korrekte Plakette werden künftig mit 80 statt 40 Euro bestraft, im Gegenzug entfällt der bislang obligatorische Punkt in Flensburg.

Bereits direkt zum Jahresbeginn wird die Erhöhung der Kfz-Steuer wirksam. Für Pkw, die seit dem 1. Juli 2009 neu zugelassen wurden, sinkt der steuerfreie Anteil der CO2-basierten Kraftfahrzeugsteuer von 110 auf 95 Gramm pro Kilometer. Jedes Gramm über dem Grenzwert erhöht die Steuerbelastung um zwei Euro pro Gramm. Unter der 95-Gramm-Grenze liegen neben Elektroautos in der Regel nur Kleinstwagen, Diesel-Modelle von der Kompaktklasse abwärts sowie Hybridautos. Erhoben wird die Kfz-Steuer ab Juli übrigens nicht mehr von den Finanzämtern, sondern vom Zoll. Für die Halter dürfte sich dadurch aber nichts ändern.

Darüber hinaus fällt 2014 die Steuererleichterung für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 weg. Die Euro-6-Grenzwerte werden zudem ab September Pflicht für neue Pkw-Typen. Benziner und Diesel müssen dann vor allem ihre Stickoxidemissionen senken, Selbstzünder zusätzlich den Ausstoß von Rußpartikeln reduzieren. Bei Lkw gilt die dort Euro VI genannte Norm bereits ab dem 1. Januar – und zwar für alle neuen Fahrzeuge.

Auch für die Ausrüstung von Fahrzeug und Fahrer gibt es neue Regeln. Ab 1. Juli müssen Pkw- und Lkw-Fahrer eine Warnweste an Bord haben. Deutschland passt sich damit den meisten Nachbarländern an. Die Weste muss der Norm EN 471 entsprechen und im Innenraum verstaut sein. Motorradfahrer sind von der Regelung ausgenommen.

Spätestens ab November müssen alle Neuwagen mit einem Luftdruck-Kontrollsystem ausgestattet sein. Damit will die EU einerseits den Kraftstoffverbrauch senken, denn schlappe Pneus erhöhen den Fahrwiderstand. Zudem soll die Gefahr von Reifenplatzern reduziert werden. Da für neue Fahrzeugtypen eine entsprechende Regelung bereits seit 2012 gilt, sind bereits heute viele Pkw mit der Technik ausgerüstet, sodass diese zusätzliche Ausstattung kaum zur generellen Erhöhung der Neuwagenpreise führen dürfte.