Dessau. Gebrauchsgegenstände wie Sportartikel, Spielzeug oder Werkzeug dürfen künftig nur minimale Spuren von krebserregenden PAK-Stoffen enthalten. Ab Ende 2015 sei es EU-weit verboten, dass ein Produkt pro Kilo mehr als ein Milligramm eines solchen Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffes enthalte, teilte das Umweltbundesamt mit. Für Spielzeug und Babyartikel gelten noch strengere Werte. Beim normalen Gebrauch können die Stoffe über Haut, Mund oder die Lunge in den Körper gelangen.