In der kalten Jahreszeit sind Waldtiere bei ihrer Futtersuche aktiver. Das erhöht die Gefahr von Wildunfällen, insbesondere in der Morgendämmerung sowie zwischen 17 Uhr und Mitternacht. Im Falle eines Zusammenstoßes muss die Unfallstelle zuerst mit Warndreieck und -blinklicht gesichert werden. Dann ist unverzüglich die Polizei oder der Jagdpächter zu informieren – wer dies nicht tut, begeht Fahrerflucht. Der ADAC rät davon ab, noch lebende Tiere zu berühren. Die Fluchtrichtung eines verletzten Tieres im Auge zu behalten, erleichtert dem Jäger die Suche. Nur Kollisionen mit einem Hirsch, Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase oder Dachs gelten als Wildunfälle, Zusammenstöße mit Igeln, kleinen Vögeln und Nutztieren hingegen nicht.

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