In diesem Herbst sprießen Pilze in den Wäldern besonders zahlreich aus dem Boden. Immer mehr Sammler tragen kiloweise Pilze aus dem Wald – doch das ist strafbar. Und im Extremfall kostet der Pilzraub bis zu 10.000 Euro. Das Bundesartenschutzgesetz verbietet sogar das Sammeln von 18 Pilzarten. Andere, etwa Morcheln, Steinpilze und Pfifferlinge dürfen außerhalb von Parks und Naturschutzflächen in kleinen Mengen für den persönlichen Bedarf vorsichtig abgeschnitten werden. Das Bundeswaldgesetz gilt auch nicht nur für Pilze: Alles, was im Wald wächst, darf nur für den Eigenbedarf geerntet werden. Um die Wildtiere nicht aufzuschrecken, sollten Waldbesucher sich generell nicht zu weit von den Wegen entfernen.

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