Vom 1. September an müssen entsprechend ausgerüstete Alltagsprodukte gekennzeichnet sein. „Das neue Biozidrecht schließt eine wichtige Rechtslücke“, urteilt das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) in Hamburg.

Hamburg. Biozide sind Substanzen, die lebende Organismen (Schädlinge, Pilze, Pflanzen, Keime) bekämpfen. Sie sind potenziell auch schädlich für Mensch und Umwelt. Desinfektions-, Konservierungs- und Schutzmittel unterliegen deshalb einer EU-Zulassung. Seit dem 1. September gilt dies auch für Alltagsprodukte, die mit Bioziden behandelt wurden, etwa Kleidung, Bodenbeläge, Küchenutensilien. Nach der neuen Biozidprodukte-Verordnung müssen Hersteller jetzt den Gifteinsatz auf oder an den Produkten angeben. Die Verordnung gilt auch für Importware aus Drittländern.

„Das neue Biozidrecht schließt eine wichtige Rechtslücke“, urteilt das Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) in Hamburg. Die Umweltschützer haben einen Ratgeber erarbeitet, der im Internet unter www.pan-germany.org herunter geladen werden kann. Auch das Umweltbundesamt (UBA) informiert auf der Plattform www.biozid.info ausführlich über die problematische Stoffgruppe.

Antibakterielle Ausstattungen sind unnötig, klassische Hygiene reicht aus

PAN und UBA raten Verbrauchern, wenn möglich komplett auf den Einsatz von Bioziden zu verzichten. „In Privathaushalten wird der Einsatz von Desinfektionsmitteln nach übereinstimmender Einschätzung des UBA, des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Robert-Koch-Instituts als in der Regel nicht erforderlich angesehen“, heißt es zum Beispiel auf der UBA-Plattform. Susanne Smolka, Biozid-Expertin bei PAN, empfiehlt Verbrauchern auf Produkte, deren Eigenschaften als antibakteriell, keimhemmend oder geruchshemmend ausgelobt werden, generell zu verzichten – klassische Hygienemaßnahmen reichten völlig aus. Zumal auf vielen Produkten Warnhinweise fehlten, etwa dass eingesetzte Wirkstoffe Allergien auslösen oder die Umwelt gefährden können, so Smolka.

Die neue Verordnung schreibt auch vor, dass Verbraucherfragen zu den verwendeten Bioziden vom Lieferanten oder Anbieter innerhalb von 45 Tagen kostenlos beantwortet werden müssen. Smolka: „Die Verbraucher sollten ihre erreichten Rechte jetzt nutzen und kritisch nachfragen, welche Biozide in den Produkten enthalten sind und warum sie eingesetzt werden.“