Berlin. Der Kunststoffweichmacher DEHP wird vor allem über die Nahrung aufgenommen. Das zeigt eine Untersuchung des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Umweltbundesamts (UBA). Er kann die Fortpflanzungsorgane oder die Entwicklung des ungeborenen Kindes schädigen und ist in Kosmetika und Spielzeug verboten. Generell lägen die Aufnahmemengen deutlich unterhalb des geltenden Höchstwertes, so das UBA. Kleinkinder können etwas stärker belastet sein, da sie am Boden durch Hausstaub mit DEHP in Kontakt kommen.