Rein rechtlich darf jeder Arzt jedes beliebige Medikament verschreiben.

Walter Plassmann, Kassenärztliche Vereinigung Hamburg:

Rein rechtlich darf jeder Arzt jedes beliebige Medikament verschreiben. Niedergelassene Ärzte sind auf eine bestimmte Fachrichtung spezialisiert und verschreiben in der Regel auch nur die entsprechenden Arzneimittel. So muss sich ein niedergelassener Arzt, der seinem gesetzlich versicherten Patienten ein fachfremdes Medikament verordnet, hierfür gegebenenfalls vor einem Prüfungsausschuss rechtfertigen. Ein Urologe, der ein Medikament gegen Diabetes verschreibt, würde beispielsweise die Aufmerksamkeit der Prüfer wecken. Kann der Arzt die Verschreibung vor dem Ausschuss nicht plausibel erklären, so muss er das Medikament im Zweifelsfall selbst bezahlen.

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