Prof. Kai-Uwe Schnapp, Institut für Politikwissenschaft, Uni Hamburg:

Die Bezeichnung "Diäten" stammt von dem lateinischen Wort "dies" (der Tag) ab. Eine Diät ist demnach ein Sitzungsgeld, das Mandatsträgern ursprünglich tageweise gezahlt wurde. Heute erhalten Abgeordnete kein auf einzelne Sitzungstage bezogenes Entgelt mehr, sondern eine monatliche Entschädigung. Diese soll nach Artikel 48 des Grundgesetzes angemessen sein und die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern. Die genaue Höhe regelt § 11 des Abgeordnetengesetzes. Eine Diät im Sinne von Schlankheitskur hat damit übrigens nichts zu tun: Dort wird Diät vom griechischen Wort "díaita" (Lebensweise) abgeleitet.