Göttingen. Die unerlaubte Aufhebung eines sogenannten SIM-Locks eines Handys ist strafbar. Wer es dennoch tut, macht sich des "Fälschens beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Datenveränderung schuldig". Das hat das Amtsgericht Göttingen kürzlich geurteilt (Az.: 62 Ds 51 Js 9946/10). SIM-Locks werden von Providern oder Handyherstellern als eingebaute Sperre eingesetzt, um Nutzungsmöglichkeiten eines Gerätes auf bestimmte Netze oder Funktionen zu begrenzen.