Berlin. Wenn Babys oder Kleinkinder versehentlich talkumhaltigen Babypuder einatmen, kann das zu Atembeeinträchtigungen bis hin zu schweren Lungenschäden führen. Darauf hat gestern das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hingewiesen. "Eine typische Unfallsituation besteht, wenn das Kind zum Wickeln auf dem Rücken liegt und sich die Puderdose unbeabsichtigt über ihm öffnet und der Puder herausrieselt", sagte BfR-Präsident Andreas Hensel. Wird der Puder wie vorgesehen zur Pflege der Haut benutzt, besteht kein Risiko.

Dennoch empfiehlt das BfR, dass talkumhaltiger Babypuder grundsätzlich verboten wird oder dass Puderdosen auf sichere Verschlusssysteme umgestellt werden, um künftig Unfälle zu vermeiden. Anlass für die Warnung der Behörde war der schwere Vergiftungsfall eines zweijährigen Mädchens 2009. Das Kind hatte beim Wickeln mit einer verschlossenen Puderdose gespielt, bis diese sich öffnete, woraufhin sich der Puder über das Gesicht des Kindes ergoss. Das Kind musste mehrere Tage auf der Intensivstation behandelt werden. 2010 war dem BfR eine leichte Vergiftung durch Talkum bei einem Baby gemeldet worden.

Wenn ein Babypuder Talkum enthält, ist dies auf der Verpackung unter Inhaltsstoffe/Ingredients als "Talkum" oder "Talc" vermerkt.