Leopardenfell, Elfenbeinfiguren, exotische Muscheln oder lebende Wildtiere sind verbotene Souvenirs.

Es ist keine zwei Wochen her, da griffen Zollbeamte am Münchner Flughafen eine Reisende auf, die in ihrer Hosentasche eine lebende Babyschildkröte ins Land schmuggeln wollte. Kurz vor den Sommerferien ist der Hinweis des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) also alles andere als ein alter Hut: Leopardenfell, Elfenbeinfiguren, exotische Muscheln oder lebende Wildtiere sind verbotene Souvenirs. Die Ein- und Ausfuhr geschützter Tiere und Pflanzen ist durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verbindlich geregelt. Illegale Importe sind strafbar. Jährlich werden am Frankfurter Flughafen mehr als 20 000 solcher Souvenirs beschlagnahmt. Informationen unter www.bfn.de .

In Hamburgs Jahr als europäische Umwelthauptstadt 2011 gibt es in jeder Wochendausgabe an dieser Stelle einen Umwelttipp. Montags bis freitags erscheint weiterhin die Rubrik "Gute Frage".