Berlin. Mit der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht treten ab heute strengere Vorgaben für die Luftqualität in Kraft. Erstmals werden Qualitätswerte für besonders gesundheitsschädliche kleine Feinstäube (Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer) festgesetzt. Eine wichtige Maßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte kann die Einrichtung einer Umweltzone sein.