Berlin. Der Bundesrat hat eine Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung beschlossen. Darin sind die Voraussetzungen geändert, nach denen Diabetiker einen Schwerbehindertenausweis erhalten können. Ausschlaggebend für die Bewilligung sind jetzt der Therapieaufwand und die Benachteiligung im Alltag. Bisher musste schwere Unterzuckerung nachgewiesen werden, um als Diabetiker Schwerbehindertenstatus zu erhalten.