Wer in diesem Winter noch Gehölze stutzen möchte, muss sich beeilen: Bäume, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche dürfen nur noch bis zum ersten März abgesägt oder stark zurückgeschnitten werden, so steht es im Bundesnaturschutzgesetz. Ab dem ersten März müssen die Sägen bis Ende September ruhen, um brütende Vögel nicht zu gefährden. Nur schonende Pflegeschnitte sind davon ausgenommen. Doch auch jetzt darf nicht einfach losgeholzt werden, das verbietet in Hamburg die Baumschutzverordnung. Demnach dürfen nur Bäume mit Stammdurchmessern bis 25 Zentimeter (in 1,30 Meter Höhe) und Obstbäume gefällt oder ihre Krone zurückgeschnitten werden - vor dem Griff zur Säge besser beim Bezirksamt nachfragen.

In jeder Wochenendausgabe lesen Sie an dieser Stelle einen Umwelttipp. Montags bis freitags erscheint weiterhin die Rubrik "Gute Frage".