Brüssel. Schädlingsbekämpfungsmittel, die krebserregend wirken können, potenziell das Erbgut, das Hormonsystem oder die Umwelt stark schädigen, dürfen in der EU nicht mehr zugelassen werden. Das schreibt die Biozid-Richtlinie vor, der das Europaparlament gestern zustimmte. Umweltverbände kritisieren "weit auslegbare Ausnahmeregelungen" und die Tatsache, dass die Richtlinie keine verbindlichen Pläne zum Ersatz von zugelassenen gefährlichen Stoffen vorschreibt.