Haushaltsgeräte dürfen nur dann als sparsam im Stromverbrauch beworben werden, wenn sie wirklich energieeffizient sind. Damit verweist die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg auf eine Unterlassungserklärung der Edeka-Gruppe. Als Reaktion auf ein Abmahnverfahren der VZ habe sich Edeka verpflichtet, künftig auf irreführende Werbung für eine Tiefkühltruhe der Energieklasse "A" zu verzichten. Anlass war ein Prospekt der zu Edeka gehörenden Kette Marktkauf, in dem wiederholt ein Gefrierschrank der Energieklasse "A" mit dem Zusatz "Öko-sparsam im Verbrauch" beworben wurde. Die besten Produkte tragen aber die Bezeichnung "A++".