Von heute an dürfen neue Haushaltsgeräte im Bereitschafts-Modus (Stand-by) keine Stromschlucker mehr sein. EU-Vorschriften zum Energiesparen treten in Kraft, die den Höchstverbrauch auf zwei Watt begrenzen. Unter die Verordnung fallen Elektronikgeräte wie Fernseher, aber auch Waschmaschinen oder elektrische Zahnbürsten.