Praxen bieten immer häufiger “Individuelle Gesundheitsleistungen“ an. Patienten müssen Kosten selbst tragen. Das ist zu beachten.

"IGeL - der Begriff klingt stachelig. Doch die Schreibweise verrät schon: Hier geht es nicht um das Tier, sondern um die griffige Abkürzung für die Individuellen Gesundheits- Leistungen. Das sind medizinische Extras, die gesetzliche Kassen nicht bezahlen. Und die Kassenpatienten in den Arztpraxen immer häufiger angeboten werden. Laut Gesetz darf die Kasse nur übernehmen, was medizinisch "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist und "das Maß des Notwendigen nicht überschreitet".

Sind also alle IGeL-Extras sinnlos? "Nein", sagt Christoph Kranich, Gesundheits-Experte der Verbraucherzentrale Hamburg. "Es gibt sogar einige, die wir uneingeschränkt empfehlen." Dazu zählt zum Beispiel die "professionelle Zahnreinigung". Dabei werden Zahnbeläge und Zahnstein mithilfe eines Ultraschallgerätes entfernt, die Zähne werden poliert, oft auch mit einem Fluoridbelag geschützt. Das dauert manchmal eine knappe Stunde und wird oft von einer eigens geschulten Prophylaxehelferin gemacht. Die Kosten: zwischen 50 und 120 Euro. Kranich: "Das müsste eigentlich eine Kassenleistung sein."

Denn wer Wert auf intakte Zähne und gesundes Zahnfleisch legt, kommt um eine regelmäßige und gründliche Profi-Zahnreinigung nicht herum, meint auch die Stiftung Warentest. Manche gesetzlichen Kassen bieten ihren Versicherten diese Leistung sogar kostenlos an, oft aber nur bei bestimmten Zahnärzten, die einen Extravertrag mit der Kasse haben.

Gibt es auch IGeL-Leistungen, von denen die Verbraucherschützer abraten? "Medizinisch-kosmetische Leistungen sind meist überflüssig", sagt Kranich. Die Verbraucherzentralen Hamburg und Hessen haben in Zusammenarbeit mit Medizinern die häufigsten IGeL-Angebote aufgelistet, beschrieben, was sich dahinter verbirgt und wie sie diese Extras bewerten. Dieser Leitfaden erleichtert die Entscheidung des Patienten, der selbst abschätzen muss, welche Vorsorge- oder Früherkennungsmaßnahme für ihn sinnvoll ist, "ähnlich wie bei Impfungen", sagt Kranich. "Die Entscheidung muss der Patient letztlich selbst treffen."

So wie Patientinnen, denen im Rahmen der Krebsfrüherkennung eine Ultraschalluntersuchung der Brust angeboten wird (20 bis 50 Euro). Die Einschätzung der Verbraucherschützer: Als alleinige Methode zur Früherkennung sei die Sonografe nicht geeignet. Ihre Aussagekraft sei zudem stark abhängig "vom verwendeten Gerät und der Erfahrung des Arztes". Und: "Ein Hinweis auf Qualitätssicherung kann das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) sein."