Hamburg. Im Artikel "Spargenie im Zwielicht" (Mittwoch-Ausgabe) ist uns ein Formulierungsfehler unterlaufen: Altbestände von Glühbirnen mit Leistungen von 60 Watt oder höher (75, 100 W) dürfen weiterhin an Endverbraucher verkauft werden. Das EU-Verbot besagt nur, dass diese Lampen nicht mehr hergestellt und im Großhandel vermarktet werden dürfen.