Positivliste über Nährwerte und gesundheitliche Wirkungen gilt ab sofort

Brüssel. "Reich an Vitamin C", "mit reduziertem Fettanteil", "kalorienarm". Diese Werbeaussagen mit gesundheitlichem Hintergrund dürfen weiterhin für Lebensmittel gemacht werden, die in der EU angeboten werden. Ab sofort gilt eine Positivliste, mit der die EU-Kommission sinnvolle Verbraucherinformationen ermöglichen, irreführender Werbung jedoch einen Riegel vorschieben will. Bis Anfang Dezember müssen die Hersteller ihre Produktbeschriftungen anpassen.

Die neue Liste umfasst sowohl Nährwertangaben wie "fettarm" oder "hoher Ballaststoffanteil" als auch gesundheitsbezogene Aussagen wie "Kalzium ist wichtig für gesunde Knochen". Für Letztere gilt: Die jeweilige Wirkung ist wissenschaftlich nachgewiesen. Dies geschah in einem aufwendigen Prozess, der 2007 mit Inkrafttreten des entsprechenden EU-Gesetzes (Health-Claims-Verordnung) begann. Zunächst sammelten die EU-Saaten insgesamt 44 000 Anträge auf Zulassung bestimmter Aussagen. Die Kommission filterte 4600 Hauptangaben heraus und ließ sie in den Mitgliedsländern (in Deutschland vom Bundesinstitut für Risikobewertung) überprüfen. 500 sind davon übrig geblieben, die nun zu 222 auf der Positivliste stehenden Angaben zusammengefasst sind.

Die EU-Kommission hat vor allem Werbung für Vitamine und Mineralstoffe zugelassen. Die Behauptung, dass probiotische Joghurts positiv auf das Immunsystem wirken, kann dagegen nicht mehr verwendet werden, ebenso wenig Aussagen, die eine arzneiliche Wirkung versprechen ("Vitamin C lindert Erkältungskrankheiten").

Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nicht bei Getränken mit mehr als 1,2 Prozent Alkohol gemacht werden. Zudem sorgen sogenannte Nährwertprofile dafür, dass ein grundsätzlich weniger gesundes Lebensmittel, das beispielsweise relativ viel Fett oder Salz enthält, mit Angaben zu anderen, positiven Bestandteilen beworben werden kann. Generell verboten sind auch konkrete Versprechungen von Gewichtsabnahmen, denn jeder Körper reagiert unterschiedlich.