Berlin. Seit dem 1. Januar müssen Facebook und Co. Hassbeiträge schneller löschen als zuvor. Nutzer beschweren sich seltener als erwartet.

Drei Monate nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes gegen Hate Speech haben sich deutlich weniger Internetnutzer wegen mangelhafter Löschungen beschwert als erwartet. Bis zum frühen Donnerstagnachmittag seien beim Bundesamt für Justiz über das Online-Formular erst 242 Anzeigen eingegangen, teilte die Bonner Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit.

Die Prognosen lagen nach Angaben eines Sprechers des Bundesamtes bei 25.000 Fällen im Jahr. Zuerst hatte das ZDF über die geringe Zahl der Beschwerden berichtet.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt seit 1. Januar

Am 1. Januar 2018 war das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft getreten. Es schreibt vor, dass Online-Plattformen wie Facebook oder YouTube klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen – und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben.

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    Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Wenn die Netzwerke nicht schnell genug reagieren, können sich die User beim Bundesamt für Justiz beschweren.

    Die niedrige Zahl der Anzeigen sei „ein Indiz dafür, dass das Gesetz Wirkung zeigt und die Plattformen ihrer Pflicht nachkommen“, sagte der Sprecher.

    Das NetzDG hatte allerdings auch für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Betreiber von Facebook und Co. dazu verleitet, aus Angst vor Bußgeld grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen. (dpa)