Verleger: Sender rücken von Lösung des App-Streits ab. BDZV setzt seine Klage gegen die „Tagesschau-App“ fort - ARD will weiter verhandeln.

Berlin. Im Streit zwischen Zeitungsverlegern und der ARD über den Textumfang der „Tagesschau-App“ ist eine außergerichtliche Einigung wieder fraglich geworden. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) kündigte am Montag die Fortsetzung der Klage gegen die „Tagesschau“-App vor dem Landgericht Köln an. Die Sender seien von einer unterschriftsreifen gemeinsamen Erklärung abgerückt, erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen am Montag in Berlin. Offenbar gebe es keine Einigkeit unter den Sendern, erklärte Heinen. Von ARD und ZDF war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Heinen sagte: „Wir sind enttäuscht.“

„Die ARD ist bereit, weiter zu verhandeln“, teilte der Senderverbund dagegen als Reaktion auf die Mitteilung des BDZV mit. „Bei einem Punkt sind aus Sicht von ARD und ZDF noch Änderungen wünschenswert. Wir werden dazu das Gespräch suchen.“ Davon abgesehen stehe die Fortführung des gerichtlichen Verfahrens auch nicht im Widerspruch zu einer möglichen Erklärung, „diese soll ja keine juristische, sondern vielmehr eine medienpolitische Erklärung sein“.

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Die Klage gegen ARD und NDR wurde im Juni 2011 bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln eingereicht. Die App wird seit kurz vor Weihnachten 2010 kostenlos angeboten. Das ZDF bietet lediglich Videos und keine Berichte im Textformat an. Diese Form trifft bei den Verlegern auf Zustimmung.

Die Klage zielt auf ein Verbot der „textlastigen“ Berichterstattung in der „Tagesschau-App“ ohne Sendungsbezug. Es gehe darum, einen durch gebührenfinanzierte Textangebote hervorgerufenen unfairen Wettbewerb zu stoppen, sagte Heinen. „Wir sind überzeugt, dass diese Presseähnlichkeit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt.“

Die Kammer hatte die Verhandlungsparteien im Oktober zu einem Vergleich aufgefordert. Sie erklärte: „Wir werden keinen wirklichen Frieden stiften können.“ Dem Gericht sei es verwehrt, eine generelle Regel darüber aufzustellen, wie hoch der Anteil der sendungsbezogenen Anteile in den Apps zu sein habe. Die Kammer könne immer nur über einen jeweiligen Einzelbeitrag befinden.

Ende Januar war ein Entwurf für eine „Gemeinsame Erklärung von BDZV, ARD, ZDF“ zum Thema Online-Aktivitäten bekannt geworden. Darin war unter anderem formuliert, dass die Onlineauftritte und Apps von ARD und ZDF „vorrangig“ aus Video- und Audiobeiträgen bestehen und die Texte dazu „in der Regel in inhaltlichem Zusammenhang“ damit stehen sollen. Eigenständige redaktionelle Berichterstattung nur in Textform soll die Ausnahme sein – wie bei den Verlegerangeboten eigenständige nur video- und audiogeprägte Berichterstattung die Ausnahme sein sollen.

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Ende Februar wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt. Dieses wird laut BDZV derzeit jedoch nicht von der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser mitgetragen. „Es ist bedauerlich, dass die Selbstverständlichkeit einer Überprüfung des Textumfangs in gebührenfinanzierten Angeboten nicht allen Sendeanstalten vermittelbar ist“, meinte Heinen. Daher sehen sich die Zeitungsverlage veranlasst, die am 30. April 2012 ablaufende Frist zur Stellungnahme beim Landgericht Köln einzuhalten und die im vergangenen Jahr von ihnen angeschobene Klage gegen die umfangreichen Textinhalte der Tagesschau-App nunmehr fortzusetzen.

Mit Material von dapd