Wenn urplötzlich Arbeitslosigkeit oder anderweitig hervorgerufene finanzielle Probleme den Versicherten zum Sparen zwingen, kündigen viele Versicherte kurzfristig ihre Lebensversicherung. Der Rückkaufwert der Lebensversicherung ist jedoch sehr niedrig und viele Versicherte verkaufen Ihre Lebensversicherung daher.

Bei einer Kündigung erhalten insbesondere Kunden mit sehr jungen Verträgen nur wenig Geld zurück. Es wird nicht der gesamte Restwert der Versicherung ausbezahlt, vorher werden Provision, und Verwaltungs- und Risikokosten abgezogen. Nur das was hiernach noch übrig bleibt erhält der Versicherte.

Eine mögliche Alternative bieten so genannte Policenhändler. Sie kaufen Lebensversicherungen und zahlen im Allgemeinen einige Prozentpunkte mehr als der Versicherungsnehmer durch den Verkauf an die Versicherungsgesellschaft erhalten würde. Nach dem Verkauf der Lebensversicherung zahlt nun der Käufer die Beiträge weiter, während der Todesfallschutz für den Verkäufer der Versicherung bis zu deren Ablauf weiterhin bestehen bleibt.

Der Todesfallschutz ist dadurch gewährleistet, da die versicherte Person in den meisten Fällen dieselbe bleibt und sich nur der Versicherungsnehmer ändert. Sollte der Versicherte das wünschen, kann die Verkaufsabwicklung einer solchen Lebensversicherung meist über Treuhände erfolgen.

Die Händler nehmen jedoch nicht jede Lebensversicherungspolice. Einige Mindestvoraussetzungen der Händler müssen für den Verkauf erfüllt sein, bevor der Kunde überhaupt ein Angebot erhält. Diese können unter anderen ein Mindestrückkaufswert von 5.000 Euro sein und es dürfen z.B. keine reine EU-Versicherungen, keine Riester-Renten, VWL-Verträge oder ausländische Versicherungsunternehmen sein. Dies ist im Einzelfall dann zu klären.